Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SOLAN Sonnenschutz GmbH – Marke SunVero
Stand: [09.2025]
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SOLAN Sonnenschutz GmbH (Marke SunVero), Wiesenweg 21, 09221 Neukirchen/Erzg. („Auftragnehmer“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB („Kunden“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in Textform niederzulegen.
§ 3 Leistungen
(1) SunVero liefert und montiert maßgefertigte Produkte wie Markisen, Rollläden, Raffstoren, Sonnenschirme, Sonnensegel und Insektenschutzlösungen.
(2) Grundlage der Leistungserbringung sind die jeweils individuell erstellten Angebote und Planungsunterlagen.
(3) Änderungen in Konstruktion oder Material bleiben vorbehalten, soweit diese dem technischen Fortschritt dienen und für den Kunden zumutbar sind.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt vereinbart werden.
§ 5 Lieferung und Montage
(1) Liefer- und Montagefristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die vereinbarte Frist angemessen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Montage vor Ort ungehindert durchgeführt werden kann. Hierzu gehören insbesondere:
- rechtzeitige Zugänglichkeit zum Montageort,
- Baufreiheit sowie das Vorhandensein der notwendigen Anschlüsse (z. B. Strom),
- Einholung erforderlicher Genehmigungen (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden).
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, trägt er die dadurch entstehenden Kosten.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 434 ff. BGB).
(2) Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung, sofern keine längere gesetzliche Frist gilt.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Sitz in 09221 Neukirchen/Erzg.